Coronavirus: Darf man noch spazieren oder joggen gehen?
Das Coronavirus breitet sich in Europa immer weiter aus. Regierungen weltweit setzen aus diesem Grund immer drastischere Maßnahmen. So auch Österreich.
In einer Pressekonferenz rief Bundeskanzler Sebastian Kurz die Bürger dazu auf, die Wohnung nur in einer Notlage zu verlassen und soziale Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.
Coronavirus: Diese Maßnahmen gibt es in Österreich
- Jeder von zu Hause arbeiten kann, sollte dies tun.
- Spiel,- Sport,- und andere öffentliche Plätze werden gesperrt und
- Restaurants und Geschäfte müssen geschlossen bleiben.
- Ausnahmen gibt es beispielsweise für Supermärkte und Apotheken.
Ausgangsbeschränkung: Gründe um die Wohnung zu verlassen
- Man muss zur Arbeit, weil man nicht von zu Hause aus arbeiten kann
- unaufschiebbarer Dienst von Gesundheitspersonal, der Polizei und Menschen im Lebensmittelhandel
- notwendige Besorgungen: z. B. der Kauf von Medikamenten oder Grundnahrungsmitteln
- man unterstützt andere Menschen, die sich nicht selbst helfen können
Darf man noch spazieren oder joggen gehen?
Laut der aktuellen Regelungen der Regierung ist es trotz des Coronavirus noch erlaubt einen Spaziergang an der frischen Luft zu unternehmen oder sich im Freien sportlich zu betätigen. „Wenn sie die Notwendigkeit verspüren, an die frische Luft zu gehen, dann tun sie das„, so Sebastian Kurz in einer Pressekonferenz. Allerdings ist dabei folgende Regelung zu beachten. Denn Spaziergänge und sportliche Tätigkeiten wie joggen an der Natur dürfen nur alleine oder im Kreise der Personen erfolgen, mit denen man unter einem Dach lebt. Diese Regelung gilt für alle Bundesländer Österreichs – außer für Tirol. Denn aufgrund der dortigen Quarantäne-Bestimmungen ist das derzeit nicht erlaubt.
So lautet es auf der Informationsseite zu den Quarantäne-Regelungen in Tirol: „Nein. Das Verlassen des eigenen Wohnsitzes ist auf ein zeitlich und örtlich unbedingt notwendiges Minimum zu beschränken. Sie können sich die Beine im Rahmen eines kurzen Spaziergangs in unmittelbarer Nähe Ihres Wohnortes vertreten, eine Joggingrunde ist in der Definition „Luft schnappen“ und „Beine vertreten“ nicht beinhaltet.