Immer wieder stehen Blogger und Instagrammer im Verdacht, versteckt Werbung zu machen. Auch Influencer-Star Cathy Hummels musste sich vor Gericht rechtfertigen. Ihre Klage wegen Schleichwerbung vor dem Landgericht München hat sie allerdings für sich gewinnen können. Die zuständige Kammer wies die Zivilklage des für Abmahnungen bekannten Berliner Verbands Sozialer Wettbewerb am Montag ab. Die Begründung für die Entscheidung der Vorsitzenden Richterin Monika Rhein: Informierte Internetnutzer wüssten, dass die „Influencerin“ Hummels mit ihrem Instagram-Profil kommerzielle Interessen verfolge. Unlautere Werbung habe sie deshalb nicht gemacht. Beim Prozess anwesend war Cathy nicht, und auch die Kläger erschienen nicht zur Urteilsverkündung. Die Ehefrau von Fußballprofi Mats Hummels schreibt über ihren erfolgreichen Prozess auf Instagram: „Dieses Urteil ist für UNS! Ich kämpfe weiter für Transparenz UND vor allem für Recht – eben dass WIR („Influencer“) das gleiche Recht zugesprochen bekommen wie Fernseh- und Printmedien. Mein Account ist genau wie eine Frauenzeitschrift mit all ihren Facetten. Die neue Welt ist digital und ich wünsche mir, dass „Influencer“ zu sein ernst genommen wird UND nicht weiterhin als Grippevirus bezeichnet wird. In diesem Sinne: Danke an das Landgericht München, dass ihr euch so ausführlich mit meinem Fall beschäftigt habt. Die digitale Welt ist die Zukunft.“

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Heute hat das Landgericht MÜNCHEN entschieden, dass meine Anklage des VSW (Verband sozialer Wettbewerb) abgewiesen wird. Dieses Urteil ist fur UNS!!! Ich kämpfe weiter für Transparenz UND vor allem für Recht – eben dass WIR („Influencer“) das gleiche Recht zugesprochen bekommen wie Fernseh – und Printmedien. Mein Account ist genau wie eine Frauenzeitschrift mit all ihren Facetten. Die neue Welt ist digital und ich wünsche mir, dass „Influencer“ zu sein ernst genommen wird UND nicht weiterhin als Grippevirus bezeichnet wird. In diesem Sinne: Danke an das Landgericht München, dass ihr euch so ausführlich mit meinem Fall beschäftigt habt. Die digitale Welt ist die ZUKUNFT!!! #gleiches #Recht für Alle ❤️ Vollständiges Statement bei IG TV 📺

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Cathy Hummels verlangt Gesetzes-Reformation

In Cathy Hummels Prozess ging es aber ausschließlich um Produkte, für die die 31-Jährige eigenen Angaben zufolge keinerlei Gegenleistungen erhalten hat. Dazu zählte unter anderem ein Steiff-Elefant ihres kleinen Sohns Ludwig. Der Verband, der Hummels wegen unerlaubter Werbung vor Gericht brachte, prangerte an, dass sie diese Produkte nicht als Werbung gekennzeichnet hatte. Laut Urteil hat Hummels weder gegen Wettbewerbsrecht noch gegen Telemediengesetz oder Rundfunkstaatsvertrag verstoßen. Cathy Hummels will weiterhin dafür kämpfen, dass Werbung nur als „Werbung gekennzeichnet werden muss, wenn sie auch tatsächlich eine ist.“ Weiters schreibt sie: „Ein Gesetz, das Werbung angeht, gibt es schon, aber es muss eben “neu” interpretiert werden, die digitale Welt mit einbezogen werden. Damit WIR alle auf der sicheren Seite sind und nicht ständig Angst haben müssen, abgemahnt zu werden. Das war der erste Schritt in die richtige Richtung.