Bundestag verbietet Konversionstherapien bei Minderjährigen
Der deutsche Bundestag hat gestern Abend (7. Mai) ein Gesetz beschlossen, das Konversionstherapien bei Minderjährigen künftig verbietet.
Bei Täuschung, Drohung oder Zwang gilt das Verbot zudem auch für solche Therapien bei erwachsenen Personen.
Konversionstherapien bei Minderjährigen ab sofort verboten
Konversionstherapien mit Minderjährigen durchzuführen ist in Deutschland ab sofort verboten. Das entsprechende Gesetz beschloss der Bundestag gestern Abend. Das Verbot schließt dabei alle Versuche mit ein, welche die sexuelle Orientierung oder die selbst empfundene geschlechtliche Identität von Minderjährigen verändern möchten. Unter gewissen Ausnahmen gilt das Gesetz auch für erwachsene Personen. So muss es sich dabei um Täuschung, Drohung, einen Irrtum oder Zwang handeln. Zudem ist künftig auch das Anbieten, Bewerben oder Vermitteln von Konversiontherapien grundsätzlich untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden. Rechtswidrige Handlungen sollen mit hohen Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden. Die Geldstrafe für das öffentliche Bewerben solcher Therapien beträgt zudem 30.000 Euro.
Verbot betrifft auch Eltern
Laut dem Bundesministerium für Gesundheit gelte das Verbot für alle Menschen generell. Demnach betrifft das neue Gesetz nicht nur Personen, die berufstätig handeln, zum Beispiel als Spezialisten oder Therapeuten, die Geld für solche Therapien verlangen. Auch Personen, die im privaten Leben Konversionstherapien bewerben oder sie vermitteln, machen sich strafbar. Somit müssen auch Eltern oder andere Erziehungsberechtigte, die für die Fürsorge der betreffenden Person zuständig sind, bei rechtswidrigen Handlungen mit einer Strafe rechnen. Weiterhin erlaubt sei aber die Behandlung von Personen mit einer Störung der Sexualpräferenz. Dazu zählen neben Exhibitionisten und Pädophilen auch Therapien, „die der selbst empfundenen geschlechtlichen Identität einer Person oder ihrem Wunsch nach einem eher weiblichen oder eher männlichen Körperbild zum Ausdruck verhelfen“.