Britin verliert ihren Job weil sie sich weigert, in High-Heels zu arbeiten
Eine britische Zeitarbeiterin wurde angewiesen, mit Stöckelschuhen in der Arbeit zu erscheinen. Als sie sich weigerte, neun Stunden in hochhackigen Schuhen am Empfang zu stehen, wurde die junge Frau ohne Lohn nach Hause geschickt. Das ließ sich Nicola Thorp aber nicht gefallen, und startete eine Petition für eine Gesetzesänderung. „Abgesehen davon, dass es viel zu anstrengend ist, geht es um den Sexismus. Ich denke, Firmen sollten ihre weiblichen Mitarbeiter nicht dazu zwingen“, sagte Thorp laut einem Bericht von BBC.
Sexistische Richtlinien
Die britische Zeitarbeitsfirma Portico besteht darauf, dass Empfangs-Sekretärinnen mit High Heels zur Arbeit erscheinen. So bekam auch die 27-Jährige die Anweisung, sich für ihren Job so richtig aufzuhübschen – wenn nicht, „könne sie sich einen neuen Arbeitsplatz suchen“. Doch das ließ sich die junge Frau nicht gefallen – und startete eine Online-Petition, die binnen kürzester Zeit von mehr als 100.000 Briten unterzeichnet wurde. Die Aktion verbreitete sich sofort im Netz und sorgte für einen enormen Shitstorm für die Firma und viel positives Feedback für die mutige Dame.
Portico verteidigte sich mit der Aussage: Es sei „eine gängige Praxis“, Mitarbeitern eine Kleiderordnung vorzuschreiben. In Großbritannien dürfen Arbeitgeber weiblichen und männlichen Angestellten legal unterschiedliche Kleiderordnungen vorschreiben, solange hierbei ein „gleiches Maß an Eleganz“ gefordert wird.
Nichts Ungewöhnliches
Solche Kleidervorschriften sollen in Unternehmen keine Seltenheit sein. Nur stehen diese Richtlinien meist nirgendwo Schwarz auf Weiß, sondern werden eher ganz diskret hinter vorgehaltener Hand zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber „ausgemacht“.
Sexismus am Arbeitsplatz
In Deutschland schützt bereits das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor sexistischen Diskriminierungen dieser Art. Und auch in Österreich gilt: Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer nur Kleidungs-Vorschriften machen, die das Persönlichkeitsrecht nicht einschränken. Ein bestimmtes Erscheinungsbild darf zwar verlangt werden, solche Dinge wie kurze Röcke oder hohe Schuhe fallen aber nicht in diesen Bereich. Vorschriften, wie sich Angestellte zu kleiden haben, sollen nur dem berechtigten Interesse der Firma dienen – von den Beschäftigten zu verlangen, nicht im Jogging-Anzug zu erscheinen ist also logischerweise gerechtfertigt, während sexistische und gesundheitsschädigende Vorschriften, wie die High-Heels-Pflicht, vollkommen Fehl am Platz sind.
Seine Rechte kennen
Nicola Thorp ist ein Vorbild für all jene, die solche und ähnliche Ungerechtigkeiten am Arbeitsplatz erleben. Nicht zu akzeptieren, dass das „eben so ist“ und für seine Rechte einzustehen ist ein wichtiger Schritt für die Gleichberechtigung der Frau und die faire, angemessene Behandlung von Arbeitnehmern im Allgemeinen.