Bollywood-Star Salman Khan überlebt mehrere giftige Schlangenbisse
Er ist als der „Bad Boy“ von Bollywood bekannt, jetzt hatte er es selbst mit welchen zutun: Salman Khan legte sich mit einer Giftschlange an und überlebte den Angriff schlussendlich.
Auch das Tier hat den Kampf unverletzt überstanden.
Salman Khan kämpft gegen Giftschlange
Nein, das ist nicht der Beginn einer romantischen Bollywood-Geschichte, in der der Held seine Geliebte vor einer Giftschlange rettet und dabei kurz vor dem Tod steht, bevor er erkennt, was wahre Liebe wirklich bedeutet. Vielmehr handelt es sich bei dem Vorfall um eine wahre Geschichte aus dem Leben eines Bollywood-Stars. Salman Khan wurde in seinem Landhaus in der Nähe von Mumbai gleich zweimal von einer Giftschlange gebissen. Der 57-Jährige musste daraufhin ins Krankenhaus.
Der indische Schauspieler habe die Schlange in seinem Haus entdeckt und anschließend versucht, sie mit Hilfe eines Stockes und „ganz viel Liebe“ nach draußen zu bringen, wie Khan erzählt. Doch die tierische Zuneigung hat offenbar nichts geholfen, denn die Schlange wurde aggressiv und hat Khan auf dem Weg nach Draußen gleich zweimal gebissen.
Die Folge: Der Bollywood-Star musste ins Krankenhaus und wurde mit einem Gegengift behandelt. Nach sechs Stunden konnte er wieder nach Hause zurückkehren. Auch das giftige Tier hat den Kampf unbeschadet überstanden und befindet sich mittlerweile wieder in der Natur.
Der „Bad Boy“ von Bollywood
Normalerweise kämpft Khan nur in seinen aufwendigen Film-Produktionen gegen Bösewichte und erlebt Dramen aller Art. Der 57-Jährige gilt als der einer der bestbezahlten Schauspieler Indiens und auch weltweit. Den Kultstatus hat er vor allem durch seine Macho-Filmrollen erlangt.
Abseits der Kamera sorgt der Star immer wieder für Schlagzeilen und kommt auch mit dem Gesetz in Konflikt. Vor einigen Jahren hat ihn ein Gericht schuldig gesprochen, da er bei einem Unfall mit Fahrerflucht einen Obdachlosen in Mumbai getötet haben soll. Diese Entscheidung wurde aber von einem Berufungsgericht widerrufen.