Belgien weitet Reisewarnung für Österreich aus
Belgien verschärft seine Reisewarnung aufgrund der Corona-Pandemie. Seit Kurzem sind fast alle österreichischen Bundesländer zur roten Zone erklärt worden.
Ausnahmen sind Kärnten und die Steiermark.
Neue Reisewarnungen gelten ab morgen
Ab morgen 16 Uhr gelten die neuen Reisewarnungen in Belgien. Leute, die aus den betroffenen österreichischen Bundesländern nach Belgien einreisen und sich länger als 48 Stunden in dem Land aufhalten, müssen sich in Quarantäne begeben und einen Corona-Test durchführen lassen. Umgekehrt rät man vom Reisen in diese Länder ab. Es ist allerdings auch nicht verboten.
Erst letzte Woche hatte Belgien Auflagen für Österreich gelockert und Vorarlberg von der roten Liste genommen. Nun ist aber wieder alles anders. Die Liste wurde enorm aufgestockt. Auch weitere Gebiete in Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, den Niederlanden, Polen, Schweden und der Schweiz wurden zur roten Zone erklärt.
Steigende Corona-Zahlen
Die belgischen Gesundheitsbehörden warnen indes vor einer Überlastung der Intensivstationen aufgrund der steigenden Infektionszahlen. Wenn die Zahl der Fälle weiter im selben Tempo zunehme, sei die Kapazitätsgrenze Mitte November erreicht. Der Sprecher des Covid-19-Krisenzentrums, van Laethem, sagte, dieses Szenario müsse unbedingt vermieden werden. In der vergangenen Woche seien täglich 152 neue Corona-Patienten in Kliniken aufgenommen worden, eine Steigerung um 80 Prozent. Die Zahl der täglichen Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus sei in diesem Zeitraum um 56 Prozent gestiegen. Die Zahl der Neuinfektionen verdoppele sich nun alle sieben Tage, betonte van Laethem.
In Österreich steigen die Zahlen ebenfalls weiter an. Von 14 auf 15. Oktober kam es zu einem Rekordhoch der Infektionszahlen. 1.552 Neuinfektionen gab es innerhalb eines Tages. Das sind die meisten registrierten Neuansteckungen seit Ausbruch der Pandemie. In Wien wurden 480 neue Fälle gemeldet, in Tirol 295, in Niederösterreich 242 und in Oberösterreich 224.