Behindertenanwalt fordert Ausnahmen beim Tragen von Masken
„Eine Maske ist nicht für jeden Menschen zumutbar“, erklärte nun Behindertenanwalt Hansjörg Hofer. Er fordert im Interview mit der Presse eine Ausnahmeregelung beim Tragen von Masken.
So gebe es etwa Personen, deren Behinderung mit Atemschwierigkeiten einhergehe und jene mit Lernbehinderungen. „Die verstehen nicht, warum sie eine brauchen, und werden sie nicht akzeptieren“, erklärte Hofer im Interview.
Maskenpflicht ausgeweitet
In Österreich gilt aufgrund der Coronavirus-Pandemie Maskenpflicht. Während sie zuerst nur beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln verpflichtend zu tragen war, wurde das Gebot mit 1. Mai ausgeweitet. Seitdem ist das Tragen auch an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen verpflichtend. So muss man etwa auch in Bahnhofshallen, U-Bahn-Stationen und Kirchen einen Mund-Nasen-Schutz aufsetzen. Ausnahmen gibt es allerdings. So müssen Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sowie Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen nicht zugemutet werden kann, keine Masken tragen.
Behindertenanwalt fordert Ausnahmen für Gehörlose
Behindertenanwalt Hofer fordert allerdings auch Ausnahmen für Gehörlose. Sie brauchen nämlich ihr Mundbild zur Unterstützung der Gebärde. Damit jene, Menschen, die von der Maskenpflicht ausgenommen werden, keinen Übergriffen ausgesetzt sind, wünscht sich der Anwalt übrigens einen Attest, den die Betroffenen dann vorzeigen können.
Studentin näht Masken für Gehörlose
Für Gehörlose stellt die Maskenpflicht eine große Herausforderung dar. Für sie wird die Kommunikation mit anderen durch das verdeckte Gesucht erschwert. Denn das Lippenlesen, auf das sich viele Gehörlose in der Kommunikation mit anderen verlassen, ist durch die Masken ein Ding der Unmöglichkeit. Die US-amerikanische Studentin Ashley Lawrence entwickelte deshalb eine Schutzmaske mit Sichtfenster.