„Baby Shark“ als Foltermethode? Gefängnis-Insassen klagen
Was für Millionen Kinder der Song ihrer Kindheit ist, wird scheinbar in Gefängnissen als Foltermethode eingesetzt. Denn drei Insassen aus einem Gefängnis in Oklahoma berichten jetzt, dass sie stundenlang „Baby Shark“ hören mussten.
Sie fordern jetzt Schadenersatz.
Häftlinge mussten stundenlang „Baby Shark“ hören
Das Lied „Baby Shark“ ist den meisten vermutlich durch den begleitenden Tanz und die ohrwurmlastige Melodie bekannt. Mit 9.5 Milliarden YouTube-Klicks ist es das derzeit am meisten angesehene Video auf der Plattform. Am Dienstag sorgte das Lied aber für eine Klage.
Denn drei ehemalige Häftlinge aus dem amerikanischen Oklahoma klagen gegen einen Sheriff, das Oklahoma County, die Gefängnisstiftung und zwei Gefängnisbeamte. Der Grund: Sie sollen im Jahr 2019 gefesselt und in einen Raum gebracht worden sein, in dem sie stundenlang an einer Wand standen und das Kinderlied „Baby Shark“ hören mussten. Bis zu vier Stunden lang dauerte die Aktion, heißt es.
Ex-Häftlinge fordern 75.000 Dollar Schadenersatz
Die Männer beschreiben das Vorgehen jetzt als „verfassungswidrige Haftbedingungen/Folter“ und fordern in einer Klage 75.000 Dollar Schadenersatz.
In einer früheren Gerichtsanhörung aus diesem Fall betonte die Staatsanwaltschaft bereits, dass diese Art der Bestrafung „unangemessenen emotionalen Stress bei den Insassen“ ausgelöst habe und die Methode deshalb „grausam und unmenschlich“ sei. Zwei der betroffenen Strafvollzugsbeamten wurden in diesem Zusammenhang bereits wegen Grausamkeiten angeklagt. Sie traten während der internen Untersuchung zurück.
„Baby Shark“ als „bekanntes Mittel zur Quälerei“
Medienberichten zufolge beschreibt die jetzige Klageschrift um Schadenersatz, dass der Song bewusst als Foltermethode eingesetzt wurde. „Die Verwendung des Kinderliedes ‚Baby Shark‘ in der hier beschriebenen Weise ist ein bekanntes Mittel zur Quälerei“, heißt es in der Klage. So soll das Lied in der Vergangenheit etwa schon benutzt worden sein, um Obdachlose von einer bestimmten Gegend abzuhalten.
Die Anklageschrift bezieht sich auf eine Schilderung des Psychologen John Mayer, der beschreibt, dass Lieder wie „Baby Shark“ mit ihren hohen Tönen „eine schmerzhafte Reaktion im Gehirn auslösen können„. Ob diese Klage der Männer begünstigt und sie das geforderte Geld erhalten, wird ab 7. Februar 2022 vor Gericht entschieden.