Ausnahmeregeln wegen Corona gelten auch bei Matura-Herbsttermin
Eigentlich waren die Sonderregeln wegen Corona nur für den Matura-Haupttermin im Mai angedacht. Nun kommen sie aber doch auch beim Herbsttermin zum Einsatz.
Bildungsminister Heinz Faßmann begründet den Schritt mit der „psychischen Ausnahmesituation“ durch die Pandemie in diesem Jahr.
Corona-Ausnahmeregeln bei Matura werden auf Herbst ausgeweitet
Aufgrund der Pandemie gab es dieses Jahr bei der Matura spezielle „Entschärfungen“. Immerhin waren die Schulen lange geschlossen und die Vorbereitungszeit fand zum Großteil von zu Hause aus statt. Deswegen fielen beim Termin im Mai mündliche Prüfungen weg. Außerdem gab es maximal drei statt vier Klausuren, man hatte mehr Arbeitszeit und die Maturanote setzte sich zur Hälfte aus der Jahres- und Klausurnote zusammen. Diese Sonderregeln sollen nun laut „Standard“ auch für alle Schüler gelten, die erst im Herbst zur Matura antreten.
Dabei war in der COVID-19-Verordnung von Bildungsminister Heinz Faßmann ursprünglich nur vorgesehen, dass die Sonderregeln zunächst nur für den Haupttermin im Mai gelten. Für den Nebentermin von 16. September bis 8. Oktober waren sie nicht vorgesehen. Nun sollen sie aber doch auch für jene 3.500 bis 4.000 Maturanten angewendet werden, die beim ersten Termin gescheitert sind oder nicht antreten konnten, weil sie das letzte Schuljahr nicht positiv abgeschlossen haben.
Herbsttermin als Ausweichtermin
Zudem ist der Termin im Herbst als möglicher Ausweichtermin für jene Schüler gedacht, die selbst einer Risikogruppe angehören beziehungsweise mit gefährdeten Personen zusammenleben und denen die Möglichkeit, die Klausur in einem separaten Raum zu schreiben, nicht sicher genug schien. Laut Faßmann berücksichtige man auch „weiterhin die psychische Ausnahmesituation in diesem Jahr“. Zudem will man so für Fairness sorgen.