An diesen Orten gilt ab 24. Juli die Maskenpflicht
Ab 24. Juli gilt wieder eine verschärfte Maskenpflicht. Das hatte die österreichische Regierung am Dienstag angekündigt.
Und weil es mittlerweile ganz schön verwirrend ist, wo welche Corona-Maßnahmen gelten, haben wir hier für euch zusammengefasst, an welche Orten es von nun an wieder heißt: Mask on!
Hier gilt die Maskenpflicht ab 24. Juli
- Supermarkt
- Bankfilialen
- Postfilialen
- Pflegeheimen
- Kuranstalten
- teilweise in Gottesdiensten
Hier gilt die Maskenpflicht nach wie vor
Hier wurde die Maskenpflicht übrigens nie gelockert. Man muss also nach wie vor einen Mund-Nasen-Schutz tragen:
- Spitäler
- Apotheken
- Arztpraxen
- öffentliche Verkehrsmittel
- Taxis
- Dienstleister und geschlossene Räume, in denen der Ein-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann (z.B. Friseur & Kosmetikstudio)
Hier muss man keine MNS-Maske tragen:
Nach derzeitigem Stand gilt auch hier ab 24. Juli keine Maskenpflicht:
- Modegschäfte
- Trafiken
- Restaurants
- Wirtshäuser
- Baumärkte
Sonderbestimmungen der Bundesländer
Teilweise sind die Bestimmungen in den Bundesländern übrigens strenger als jene des Bundes, etwa in Oberösterreich. Dort muss man seit 9. Juli wieder in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen Maske tragen. In einigen Tourismusorten in Kärnten gilt die Pflicht zudem an Abendenden des Wochenendes ab 21 Uhr und tagsüber auf den Klagenfurter Märkten. Die Entscheidung der Regierung beeinflusst diese Bestimmungen aber nicht.