Änderungen beim Online-Banking: Das muss man beachten
Ab 14. September wird das Online-Banking geändert. Die Umstellungen sollen für mehr Sicherheit sorgen. Kundinnen müssen sich ab Mitte des Monats nämlich doppelt registrieren. Einige Banken schaffen sogar die übliche SMS-TAN ab.
Bis jetzt brauchte man beim Anmelden nur Verfügernummer und Pin-Code. Nun kommt noch ein sogenannter pushTAN (Transaktionsnummer) hinzu. Den bekommt man je nach Bank entweder noch über SMS oder man muss sich die App herunterladen. Seit einigen Monaten informieren Banken ihr Kunden beim Online-Login zum Bankkonto über die geplanten Änderungen. Für alle, die die Meldungen im Stress immer weggeklickt haben, gibt es hier noch einmal eine Zusammenfassung der wichtigsten Veränderungen.
Neues Online-Banking: Sicherer aber komplizierter
Grund für die Änderungen beim Online-Banking ist eine Richtlinie der EU. Die Richtlinie über Zahlungsdienste möchte nämlich Betrügereien im Internet verhindern. Die Umstellungen sorgen also für mehr Sicherheit. Bisher hat man lediglich Verfügernummer und Pin gebraucht, um sich in das Online-Konto seiner Bank einzuloggen. Dann konnte man mittels SMS-TAN, Überweisungen unterzeichnen. Das ändert sich nun. Zusätzlich muss man entweder noch einen Fingerabdruck, einen Augenscan, eine Stimmprüfung, oder noch einen weiteren Code abgeben. Bei der Bank Austria gilt die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung übrigens schon ab 9. September. Häufiger als bisher wird man zur Eingabe des TANs aufgefordert. Neben PIN oder Passwort, einer Karte mit Chip oder dem Smartphone kann die Identifizierung hier eben auch über ein biometrisches Kennzeichen wie dem Fingerabdruck erfolgen.
Kunden ohne Smartphone haben es künftig schwer
Banken wie die Raiffeisen oder Erste Bank schaffen den TAN-Code über SMS komplett ab. Bei der Ersten Bank wird das Service komplett eingestellt. Die Raiffeisen bieten es zumindest Neukunden nicht mehr an. Kundinnen sollten sich daher die App herunterladen, um zukünftig mittels pushTANs das Einloggen und die Überweisungen zu bestätigen. Wer kein Smartphone besitzt, braucht dann einen sogenannten TAN-Generator, also ein Gerät, das TAN-Codes zuschickt. Dafür verlangen die Banken aber Geld. Der Verein für Konsumenteninformation kritisiert dieses komplizierte Vorgehen. Ob die betroffenen Banken das neue Online-Banking auch auf andere Geräte ausweiten, wird sich erst in Zukunft zeigen.
Auch bei Online-Zahlungen gibt es bald Änderungen
Eigentlich gelten mit der neuen Richtlinie der EU auch für Online-Zahlungen bei Interneteinkäufen strengere Vorschriften. Die österreichische Finanzmarktaufsicht sieht hier aber eine Schonfrist vor, um betroffenen Zahlungsdienstleistern und Handelsunternehmen zusätzliche Zeit für technische Umstellungen zu ermöglichen. Wann diese Frist endet, ist noch nicht bekannt. Klar ist nur, dass dann auch beim Einkaufen im Internet strengere Zahlsysteme zu Anwendung kommen.