Abschiebung: Schülerinnen trotz Protesten nach Georgien und Armenien abgeschoben
Eine bevorstehende Abschiebung von drei Schülerinnen in Wien und Niederösterreich hatte in den vergangenen Tagen für Aufregung gesorgt. Schulkollegen machten sich für ihre Mitschüler mobil und lösten eine Welle der Solidarität im Netz aus.
In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag fand außerdem eine Kundgebung statt. Diese löste die Polizei allerdings auf. Trotz Protesten werden die drei Schülerinnen gemeinsam mit ihren Familien nun nach Georgien und Armenien abgeschoben.
Kundgebung aufgelöst: Schülerinnen trotz Protesten abgeschoben
Eine Kundgebung gegen die Abschiebung von drei Schülerinnen aus Wien und Niederösterreich wurde am Donnerstag in der Früh von der Polizei aufgelöst. Etwa 150 Anwesende, darunter unter anderem auch Politiker der SPÖ, NEOS, der Grünen und „Falter“-Chefredakteur Florian Klenk protestierten in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag vor der „Familienunterkunft Zinnergasse“ im 11. Wiener Bezirk Simmering. Die Polizei löste den nicht angemeldeten Protest allerdings gegen 5 Uhr auf. Die drei Schülerinnen werden nun trotzdem abgeschoben. Und das, obwohl sie zum Teil in Österreich geboren, hier aufgewachsen und bereits bestens integriert sind.
„Wega, scharfe Hunde und eine Hundertschaft an Polizisten“
Via Twitter dokumentierte „Falter“-Chefredakteur das Geschehen bei der Kundgebung. „Drei Kinder warteten drei Stunden im Bus auf die Abschiebung. Draußen Wega, scharfe Hunde und eine Hundertschaft an Polizisten“, schreibt Klenk auf seinem Account und postet dazu Bilder, die die Mädchen in dem Bus zeigen.
Die Bemühungen der Aktivisten vor Ort, die versucht hatten die Abschiebung zu verhindern, waren allerdings vergeblich.
Petition gegen Abschiebung
Vor allem der Fall einer Zwölfjährigen, die am Montag mit ihrer Familie von der Fremdenpolizei in ein Abschiebezentrum gebracht wurde, sorgte auf Social Media für Aufregung. Ihre Schulkolleginnen machten auf den Fall aufmerksam. Die Lehrer und Schüler des Gymnasiums im 1. Bezirk starteten eine Petition gegen die Abschiebung der Familie. Die Schülerin habe sich gut integriert und es gebe keinen Grund, sie auszuweisen und nach Georgien zurückzuschicken. Alleine bis Mittwoch hatte die Petition bereits über 12.000 Unterstützungserklärungen.
Man würde damit die Zukunft eines Kindes zerstören, so etwa der Asylanwalt Wilfried Embacher, der diesen Fall mittlerweile übernommen hat. Denn die Schülerin sei nie in Georgien zur Schule gegangen und könne die Sprache weder lesen noch schreiben. Die Situation der Kinder werde in diesem und auch vielen anderen Fällen oft nicht „ausreichend berücksichtigt“, so Embacher gegenüber dem ORF.
Auch im Fall einer weiteren Schülerin aus Armenien, die im 10. Bezirk zur Schule ging, setzten sich Klassenkollegen und Lehrer für sie ein. Allerdings ebenfalls vergebens.
Mehrere höchstgerichtliche Entscheide
Laut dem Innenministerium liegen bereits mehrere höchstgerichtliche Entscheide vor, die eine sogenannte Außerlandesbringung vorsehen. Wird die Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise nicht in Anspruch genommen, dann kommt es zu einer Zwangsabschiebung, so das Ministerium. Laut APA seien die rechtlichen Grundlagen im Fall der Schülerin aus Georgien recht eindeutig. Denn diverse Asylanträge der Familie wurden negativ beurteilt und die Familie würde sich bereits vier Jahre unrechtmäßig im Land aufhalten.
Kritik von SPÖ und NEOS
Kritik kommt unterdessen von der SPÖ und den NEOS. So fragten etwa die SPÖ-Abgeordneten Reinhold Einwallner, Nurten Yilmaz, Eva-Maria Holzleitner, Sonja Hammerschmid und Katharina Kucharowits am Mittwoch in einer Aussendung, ob Kinderrechte in Österreich denn „nichts mehr zählten“. Und auch NEOS-Mandatarin Stephanie Krisper kritisierte das Vorgehen, außerdem war sie am Donnerstag ebenfalls unter den Protestierenden in der Zinnergasse.
ÖVP-Sicherheitssprecher Karl Mahrer verteidigte die Abschiebung im Vorfeld und verwies auf die Rechtslage. Die Forderung, in Österreich geborenen Kindern den Zugang zur Staatsbürgerschaft zu erleichtern, lehnte er ab.