Ab heute gilt die Corona-Impfpflicht in Österreich: Alles, was ihr darüber wissen müsst
Mit 1. Februar 2022 startet in Österreich die Corona-Impfpflicht. Geltend ist sie für alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in Österreich haben. Wer sich nicht dran hält, muss Strafen von bis zu 3.600 Euro zahlen.
Die Impfpflicht wird in drei Phasen eingeführt. Heute startet Phase 1.
Phase 1: Die Corona-Impfpflicht tritt in Kraft
Ab 1. Februar 2022 tritt in Österreich die Corona-Impfpflicht in Kraft. Diese sieht vor, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger in Österreich (Stand aktuell) dreimal gegen das Corona-Virus impfen lassen muss. Geltend ist die Pflicht für alle Personen ab 18 Jahren, mit Wohnsitz in Österreich. Das Gesetz soll in drei Phasen eingeführt werden. Aktuell befinden wir uns in einer „Eingangsphase“, also Phase 1. Bis 15. März erhalten alle österreichischen Haushalte eine schriftliche Information über die geltenden Maßnahmen und haben noch Zeit, sich zumindest einmal gegen das Coronavirus impfen zu lassen.
Phase 2: Ab März wird kontrolliert
Mitte März folgen dann auch stichprobenartige Kontrollen durch die Polizei, um zu überprüfen, wer sich an die Pflicht hält und wer dagegen verstößt – hier beginnt Phase 2 der Impfpflicht. Bei einem Verstoß müssen die betroffenen Personen bis zu 600 Euro Strafe zahlen. Wer nicht bezahlt oder dagegen Einspruch erhebt, muss mit einem ordentlichen Verfahren rechnen, bei dem die Strafe dann – abhängig von der persönlichen Einkommenssituation – auf bis zu 3.600 Euro steigen kann.
Fest steht jedoch, dass Ungeimpfte maximal viermal pro Jahr Strafe zahlen müssen. Ersatzfreiheitsstrafen sind aber keine Option, wie Verfassungsministerin Karoline Edtstadler erklärte.
Phase 3: „Impfstichtage“
In Phase 3 sieht das Gesetz dann vierteljährlich sogenannte „Impfstichtage“ vor. Wer am jeweiligen Impfstichtag (ab 15. März 2022, ab dann alle drei Monate) keinen Impfnachweis oder keine Bestätigung für einen Ausnahmegrund erbringen kann, begeht eine Verwaltungsübertretung. Das bedeutet, dass man ab diesem Zeitpunkt auch wieder mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro rechnen muss. Zudem kommt vierteljährlich eine Aufforderung an alle jene, die noch nicht geimpft sind, dies nachzuholen und sich bis zum nächsten „Stichtag“ impfen zu lassen oder die Ausnahme durch einen befugten Arzt ins Register eintragen zu lassen.
Diese Personen sind davon ausgenommen
Es gibt allerdings einige wenige Ausnahmen, aus welchem Grund die Impfpflicht nicht gilt. Von dem Gesetz ausgenommen sind:
- Schwangere Personen
- Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können
- Genesene für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag des ersten positiven Tests
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Dafür sind jedoch ärztlichen Atteste notwendig, die im zentralen Impfregister vermerkt werden müssen.
Mehr Informationen gibt es außerdem auf der offiziellen Website des österreichischen Sozialministeriums.