Schüler müssen für ihr Party-Motto 3.100 Euro zahlen
Eigentlich wollten die Schüler des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums in Ratingen (Deutschland) einfach nur feiern und Geld für ihren Abiball verdienen. Stattdessen mussten die Gymnasiasten 3100 Euro zahlen, weil ihr Party-Motto markenrechtlich geschützt war.
Was ist genau passiert?
Die zwölfte Jahrgangstufe des Gymnasiums in Nordrhein-Westfalen organisierte eine Vorabiball-Party, um mit den Einnahmen ihre eigentliche Abi-Fete zu finanzieren. Die Vorbereitungen waren so gut wie abgeschlossen. Der Termin war festgelegt, die perfekte Location gefunden und auch das Motto stand fest: „Projekt X – one last time“. Doch nachdem die Schüler auf Facebook für ihre Veranstaltung geworben hatten, erhielten sie Post der „Novus Booking GmbH“. Die Firma weist den Abschlussjahrgang darauf hin, dass ihr Motto eine beim Deutschen Marken – und Patentamt eingetragene Schutzmarke verletzt. Die Schüler sollen deshalb 3100 Euro zahlen, würden sie diesen Forderungen nicht nachkommen, würde man rechtliche Schritte einleiten.
Jahrgang holte sich juristische Unterstützung
Die Schüler suchten sich daraufhin juristische Unterstützung und die Anwältin teilte ihnen mit, dass sie um eine Zahlung nicht herumkommen würden, weil sie gegen das Markenrecht verstoßen haben. Die Jahrgangsstufe überwies schließlich die 3100 Euro, was ein ziemlich großes Loch in ihrer Stufenkasse hinterlassen hat. Die Schüler des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums sind nicht die einzigen, die aufgrund des Projekt-X-Mottos zahlen mussten. Laut dem Geschäftsführer der Novus Booking GmbH ist die Mark seit 2015 in Wort und Bild geschützt.