Frau verklagt ihre zwei Söhne, weil sie nicht ausziehen wollen
Eine 75-jährige Frau aus Italien hatte genug vom Familienleben. Dass ihre Söhne immer noch bei ihr wohnten, störte sie so sehr, dass sie sogar gerichtlich dagegen vorging.
Das Hotel Mama wollte sie endlich schließen.
Bye Bye Hotel Mama
Auch im Erwachsenenalter noch bei der Mutter zu leben, hat einige Vorteile. Es gibt meistens frisch gekochtes Essen, der Kühlschrank füllt sich auf scheinbar magische Art und Weise und auch Haushaltsaufgaben wie Wäsche waschen, Aufräumen oder Staubsaugen erledigen sich quasi von selbst – eben weil sich die eigene Mutter darum kümmert.
So sieht das zumindest in der „Traum-Variante“ aus. Einen Traum, den zwei Männer aus Italien offenbar so lange wie möglich ausnutzen wollen. Denn auch im Alter von 40 und 42 Jahren lebten sie noch im Hotel Mama. Und damit sind sie nicht alleine. Denn der Trend der sogenannten „bamboccioni“ (deutsch: Riesenbabys) ist in Italien allgegenwärtig. Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2022 leben fast 70 % der Italiener im Alter zwischen 18 und 34 Jahren noch bei ihren Eltern.
Für die 75-jährige Mutter aus der italienischen Stadt Pavia war das allerdings ein großes Problem. Denn während die beiden Söhne genießen und entspannen konnten, bedeutete das für sie jede Menge Arbeit und Stress. Denn obwohl beide Männer einen eigenen Job hatten, wollten sie nicht wirklich etwas zum Haushalt beisteuern. Sie beteiligten sich weder an den Haushaltskosten, noch an der Hausarbeit.
Mutter bezeichnet ihre Söhne als „Parasiten“
Sich ein eigenständiges Leben aufzubauen, kam für die beiden Männer offenbar nicht in Frage. Der Mutter reichte es also und sie zog vor Gericht. Dort bezeichnete sie ihre Söhne laut Medienberichten sogar als „Parasiten“ und forderte ihren Auszug. Und sie bekam recht! Denn die Richterin Simona Caterbi erließ ein Räumungsurteil gegen die beiden Männer. Sie haben jetzt bis zum 18. Dezember 2023 Zeit, um auszuziehen.
Es ist ein Urteil, das selten ist, in den Augen der Richterin jedoch gerechtfertigt. Denn die Mutter habe zwar eine „Unterhaltspflicht“, jedoch seien die Männer durch ihre Jobs und ihr Alter eigenständig genug, dass diese nicht mehr einzufordern ist. „Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die dem erwachsenen Kind das unbedingte Recht einräumt, gegen den Willen der Eltern und allein aufgrund der familiären Bindung in der Wohnung zu verbleiben, die ausschließlich den Eltern gehört“, so die Erklärung der Richterin. Ob die Männer gegen dieses Urteil in Berufung gehen werden, ist derzeit noch nicht klar.