Österreich verschärft ab 20. Dezember die Einreiseregeln
Wer ab Montag (20. Dezember) nach Österreich einreisen möchte, braucht einen gültigen 2G-Nachweis. Reisende die keinen Drittstich, oder gültigen PCR-Test vorweisen können, müssen in Quarantäne.
Für Kinder und Schwangere gibt es Sonderregelungen.
Booster oder PCR-Test: Österreich verschärft Einreise
Vor Weihnachten verschärft Österreich nun seine Einreisebestimmungen zur Eindämmung der Omikron-Variante. Das teilte das Gesundheitsministerium am Freitagabend mit. Wer ab 20. Dezember nach Österreich kommen möchte, muss über einen gültigen 2G-Nachweis verfügen. 2G bedeutet in diesem Fall: Ein gültiger PCR-Test oder der Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Drittstich“). Kann weder der PCR-Test noch die Booster-Impfung nachgewiesen werden, ist eine Einreise zwar möglich, jedoch ist nach der Einreise eine sofortige Heimquarantäne anzutreten.
Die Quarantäne ist erst beendet, wenn ein PCR-Test gemacht wurde und ein negatives Ergebnis vorliegt. In dem Fall ist zudem eine elektronische Registrierung (Pre-Travel-Clearance) verpflichtend.
Das Gesundheitsministerium betont dabei, dass die Regelung auch für Österreicher, EU- und EWR-Bürger und in Österreich wohnhafte Personen gilt. Sie müssen bei der Einreise einen gültigen Impfnachweis oder das Attest einer Genesung vorlegen. Ansonsten muss eine zehntägige Quarantäne angetreten werden. Die Möglichkeit zum vorzeitigen Freitesten besteht ab dem fünften Tag. Auch in diesem Fall ist eine Registrierung via Pre-Travel-Clearance verpflichtend.
Ausnahmeregeln für Schwangere und Kinder
Ausgenommen von den neuen Einreiseregeln sind Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Der Ausnahmegrund ist allerdings durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Zudem gibt es auch Sonderregeln für Kinder. Schulpflichtige Kinder dürfen mit dem Ninja-Pass oder ähnlichen Testnachweisen einreisen. Kinder unter zwölf Jahren betreffen die Regeln ebenfalls nicht. Sie müssen allerdings gemeinsam mit ihrer Begleitperson in Quarantäne, falls sich die erwachsene Person auch isolieren muss.