Fall George Floyd: Ex-US-Polizist bekennt sich erstmals schuldig
Der Tod des Afroamerikaners George Floyd sorgte auf der ganzen Welt für Empörung und Proteste gegen Polizeigewalt. Der bereits schuldig gesprochenen Ex-Polizist Derek Chauvin hatte dem Afroamerikaner das Knie minutenlang in den Nacken gedrückt und ihn so getötet. Jetzt gesteht der ehemalige Polizist erstmals selbst Fehler ein.
In einem ersten Verfahren plädierte er noch auf nicht schuldig.
„I can’t breathe“: Ex-US-Polizist bekennt sich erstmals schuldig
Die traurigen Bilder gingen um die Welt. Der Ex-Polizist Derek Chauvin drückte dem Afroamerikaner George Floyd rund neuneinhalb Minuten lang das Knie in den Nacken. Der auf Video aufgenommene Todeskampf sorgte für großes Entsetzen und löste weltweite Proteste gegen Rassismus und Polizeigewalt aus. Floyds letzten Worte „I can’t breathe“ wurden zum Motto der Anti-Rassismus-Bewegung Black Lives Matter. Jetzt hat sich der Ex-Polizist erstmals schuldig zu der Tat bekannt.
Chauvin räumte am Mittwoch vor einem Bundesgericht in Minneapolis im Bundesstaat Minnesota ein, Floyds Bürgerrechte verletzt zu haben, wie US-Medien berichteten. Im September hatte der 45-Jährige noch auf „nicht schuldig“ plädiert. Er änderte dies nun vor Gericht.
Zwei Verfahren
Zuvor plädierte Chauvin vor Gericht stets auf nicht schuldig. Im Juni wurde er dann wegen Mordes zweiten Grades zu insgesamt 22 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Parallel zur Justiz des Bundesstaates Minnesota hatte auch die Bundesjustiz Anklage gegen den ehemaligen Polizisten erhoben. Sie wirft ihm vor, Floyds in der Verfassung verankertes Recht verletzt zu haben, keine „unverhältnismäßige Gewalt durch einen Polizisten“ erleiden zu müssen.
In dem Bundesverfahren drohen Chauvin in beiden Fällen jeweils 20 und 25 Jahr nHaft. Beide Gefängnisstrafen können aber gleichzeitig abgesessen werden. Laut US-Medienberichten wurde ihm zum Schuldgeständnis geraten, denn ohne diesem drohe ihm lebenslange Haft. Zudem bekannte sich der Ex-Polizist am Mittwoch auch schuldig, die Bürgerrechte eines damals 14-Jährigen verletzt zu haben, den er 2017 am Hals gepackt und mit einer Taschenlampe geschlagen hatte.