2-G-Regel in der Nachtgastro jetzt auch in der Steiermark
Die Steiermark verschärft ihre Corona-Maßnahmen. Nach Wien führt nun ein weiteres Bundesland die 2-G-Regel für die Nachtgastronomie ein und geht damit einen anderen Weg als der Bund.
Auch Oberösterreich zieht zum Teil nach und weitet die FFP2-Maskenpflicht wieder auf den Handel aus. Salzburg verschärfte bereits Mitte Oktober die FFP2-Maskenpflicht.
2-G-Regel in der Steiermark
Nach Wien, Salzburg und Oberösterreich verschärft nun auch die Steiermark die Corona-Regeln und hebt sich damit vom bundesweiten Plan ab. Am Mittwochvormittag hatte sich die Landesregierung gemeinsam mit Experten beraten und anschließend die neuen Maßnahmen präsentiert. Demnach gilt in dem Bundesland nun wie in Wien die 2-G-Regel für die Nachgastronomie, sowie bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen. Auch die FFP2-Maskenpflicht wird wieder strenger und auf den Handel, Betriebsstätte, Kultureinrichtungen und Kirchen ausgeweitet.
Die Verschärfung sei notwendig, um zu verhindern, dass die Belegung der Intensivbetten weiter steigt, so Landeshauptmann Hermann Schützenhofer. Die neuen Maßnahmen treten ab 8. November in Kraft.
Strengere Maßnahmen nicht in allen Bundesländern
Auch Salzburg verschärfte bereits Mitte Oktober die Corona-Maßnahmen. Seit 15. Oktober gilt in dem Bundesland eine landesweite FFP2-Maskenpflicht. In der Gemeinde St. Koloman im Tennengau wurde wegen der hohen Infektionszahlen sogar wieder eine Ausgangsbeschränkung verhängt. Diese gilt vorerst bis Ende Oktober. Und auch Oberösterreich weitet die FFP2-Maskenpflicht jetzt wieder auf den Handel aus.
Die übrigen Bundesländer orientieren sich bislang immer noch an den allgemein geltenden Vorgaben der Bundesregierung. Experten fordern angesichts der steigenden Neuinfektionen unterdessen eine 2-G-Regel in ganz Österreich. Am Mittwoch gab es insgesamt 4.261 Corona-Neuinfektionen.