Corona-Lockerungen ab 1. Juli: FFP2-Maskenpflicht beim Friseur fällt
Ab 1. Juli werden die Corona-Maßnahmen in Österreich erneut gelockert. Das teilte die Regierung am Montagabend mit. Neben Lockerungen bei Großveranstaltungen fällt die FFP2-Maskenpflicht teilweise. Die 3-G-Regel bleibt weiterhin bestehen.
Wir haben einen Überblick.
Diese Corona-Lockerungen gelten ab 1. Juli
Bereits im Vorfeld hatte die Regierung angekündigt, dass es ab 1. Juli neue Corona-Lockerungen geben wird, darunter etwa auch, dass die FFP2-Maskenpflicht an manchen Orten fällt. Seit Montagabend gibt es neue Details. Denn das Gesundheitsministerium hat die neue Verordnung präsentiert. Die große Überraschung: Auch beim Friseur und anderen körpernahen Dienstleistern fällt die Maskenpflicht.
Diese Regeln gelten ab Donnerstag (1. Juli):
1. Die FFP2-Maskenpflicht für Bereiche mit „3G“ fällt
Ab 1. Juli fällt überall dort, wo ein 3-G-Nachweis erbracht werden muss; also getestet, genesen oder geimpft; die Maskenpflicht. Das betrifft zur großen Überraschung vieler auch den Besuch beim Friseur oder anderen körpernahen Dienstleistern. Ausnahmen gibt es allerdings in Alten- und Pflegeheimen, sowie Gesundheitseinrichtungen, wo weiterhin Maskenpflicht gilt. Dort kann jedoch statt der FFP2-Maske auch der Mund-Nasen-Schutz getragen werden. In öffentlichen geschlossenen Räumen, wie etwa dem Handel und auch in den Öffis gilt ebenfalls weiterhin Maskenpflicht. Ab 1. Juli muss man jedoch auch dort nicht mehr FFP2-Masken tragen, sondern kann wieder auf den weniger wirksamen Mund-Nasen-Schutz umsteigen.
2. Die Sperrstunde fällt
Neben Lockerungen bei der Maskenpflicht gibt es ab Donnerstag außerdem keine Sperrstunde in der Gastro mehr. Das bedeutet, dass auch Nachtlokale und Clubs wieder öffnen dürfen. Allerdings dürfen diese nur zu 75 Prozent befüllt sein. Die Registrierungspflicht bleibt aufrecht, wenn man sich länger als 15 Minuten im Lokal oder etwa auch Hotel aufhält.
3. Keine Quadratmeter-Beschränkung im Handel
Weitere Lockerungen betreffen den Handel. Ab 1. Juli gibt es keine Quadratmeter-Beschränkung pro Kunde mehr. Außerdem fällt auch der Ein-Meter-Abstand. Das gilt auch für die Gastronomie.
Weitere Öffnungsschritte ab 22. Juli
Die epidemiologische Lage sei mittlerweile besser als erwartet, deshalb seien die geplanten Lockerungen aktuell möglich. Bis zum 22. Juli werden auch die letzten Öffnungsschritte verkündet.