Handel in Österreich kehrt ab 19. Mai zu regulären Öffnungszeiten zurück
Ab dem 19. Mai wird der Handel in Österreich wieder zu den regulären Öffnungszeiten zurückkehren. Das bedeutet, dass Geschäfte künftig wieder bis 21 Uhr geöffnet bleiben.
Auch Gastronomie sowie Hotellerie öffnen ab dem 19. Mai wieder und Veranstaltungen dürfen stattfinden.
Ab 21. Mai: Handel wieder bis 21 Uhr geöffnet
Ab 19. Mai öffnet in ganz Österreich die Gastronomie, Hotellerie und auch Veranstaltungen dürfen wieder stattfinden. Neben diesen Öffnungsschritten wird auch der Handel wieder auf „Normalbetrieb“ umstellen. Der Handel darf künftig wieder bis 21 Uhr öffnen und damit den vollen Zeitrahmen von 72 Stunden pro Woche ausschöpfen. Seit mehr als einem halben Jahr müssen die Geschäfte, sofern sie geöffnet sein dürfen, bereits um 19 Uhr schließen.
Laut Medienberichten sollen auch Neuerungen auf die Beschäftigten zukommen: Es wird regelmäßige Corona-Tests für die Angestellten geben. Wie oft sich die Handelsangestellten testen lassen müssen, ist noch nicht bekannt.
Öffnungen in ganz Österreich
Ab dem 19. Mai sind erste Öffnungsschritte geplant, das verkündete die österreichische Bundesregierung am 23. April. Gastronomie, Hotellerie, Kultur- und Sportveranstaltungen sollen dann gleichzeitig wieder öffnen. Allerdings unter strengen Sicherheitskonzepten: Grundvoraussetzung für den Zutritt wird der „grüne Pass“ sein. Das bedeutet, dass man entweder geimpft, getestet oder genesen sein muss, um Gastronomie, Hotellerie, Kultur- und Sportveranstaltungen besuchen zu können. Außerdem gilt immer noch die Maskenpflicht Indoor und auch gewisse Gruppenbeschränkungen sind weiterhin einzuhalten.
Diese Maßnahmen gelten ab 19. Mai:
- Gastronomie: Die Gastronomie wird ab dem 19. Mai wieder öffnen, das gilt aber nicht für die Nachtgastronomie. Für die Lokale gilt eine maximale Personenanzahl (Indoor maximal 4 Personen pro Tisch, Outdoor maximal 10 Personen). Die Sperrstunde ist um 22 Uhr.
- Tourismus: In der Hotellerie werden dieselben Bedingungen gelten, wie auch in der Gastronomie: Maskenpflicht, Abstandsregelungen und eine maximale Personenanzahl. Besondere Regelungen gibt es für Wellnessbereiche (20 Quadratmeter pro Person).
Gäste aus dem Ausland sind ab 19. Mai wieder willkommen (Gäste aus Hochrisikogebieten müssen aber die Quarantänepflicht einhalten). - Kultur: Veranstaltungen dürfen nur mit zugewiesenen Sitzplätzen ausgetragen werden. Dabei gilt weiterhin die Maskenpflicht und eine maximale Auslastung der Besucheranzahl von 50 Prozent der Sitzplätze Indoor. (Indoor maximal 1.500 Personen/Outdoor maximal 3.000 Personen).
- Sport: Bei Sportveranstaltungen gelten dieselben Bestimmungen, wie bei Kulturveranstaltungen. Es gilt eine Maskenpflicht und eine maximale Besucheranzahl (Indoor maximal 1.500 Personen/Outdoor maximal 3.000 Personen). Mannschaftssportarten und Kontaktsportarten: Indoor gilt die 20-Quadratmeter-Regel (20 Quadratmeter pro Spieler).
- Schulen: Am 17. Mai kehren alle Schüler in Österreich in den Präsenzunterricht zurück.