Polen will Abtreibungen verbieten
Gestern trugen zehntausende Frauen in ganz Polen schwarz, sie gingen auf die Straße und wurden aufgerufen, den Staat lahmzulegen: Der „Schwarze Montag“ ist eine Protestaktion, die auch in anderen europäischen Städten für Verkehrschaos und lahmgelegte Stadtteile sorgte. Grund dafür sind neue Gesetzesentwürfe, die es Frauen in Polen beinahe unmöglich machen, auf legalem Weg abzutreiben. Unter den Hashtags #CzarnyProtest und #ProChoice wurde über Social Media auf das drohende Verbot aufmerksam gemacht.
Die vom Volk gewählten Parlamentarier haben in ihrer ersten Lesung ein totales Abtreibungsverbot angenommen, ein zweites Gesetzesprojekt soll die „Pille danach“ verbieten, da diese angeblich eine Früh-Fehlgeburt auslösen würde.
Bereits am Samstag versammelten sich wütende Polinnen vor dem Sejm, dem Abgeordnetenhaus in Warschau. Sie kritisierten die „Fanatiker an der Macht“, sowie die Gynäkologen, deren ihr eigenes „gutes katholisches Gewissen“ wichtiger sei, als die Gesundheit ihrer Patientinnen.
Das Abtreibungsgesetz in Polen gilt neben dem in Malta und Irland als eines der strengsten in ganz Europa: Legal durfte eine Schwangerschaft innerhalb der ersten drei Monate nur dann beendet werden, wenn die Schwangerschaft aus einer Vergewaltigung resultierte, das Leben und die Gesundheit der Mutter in Gefahr ist oder das Kind schwerbehindert und ohne Überlebenschance zur Welt kommen würde. Allerdings ging dieses Gesetz Klerikern und katholischen Fundamentalisten nicht weit genug, Verschärfungen wurden aber von den Abgeordneten bis jetzt immer abgelehnt. Seit Oktober 2015 ist aber die Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS), deren Wahlerfolg auf die Wahlwerbung der katholischen Kirche zurückgeht – nun scheint man sich mit Verschärfungen im Abtreibungsgesetz zu bedanken.
Am 23. September wurde verkündet, dass auch Schwangerschaften, die das Resultat einer Vergewaltigung sind oder ein schwerbehindertes Kind zur Folge hätten, nicht mehr abgebrochen werden dürfen. Nur, wenn tatsächlich Lebensgefahr droht, dürfe abgetrieben werden. Wer gegen das drohende Abtreibungsgesetz verstößt, könne mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen: Das gilt sowohl für Mutter, als auch für den behandelnden Arzt.
Quelle: Standard