Lockdown in Österreich: Was wir dürfen und was nicht
Ab Dienstag gelten in Österreich neue Ausgangsbeschränkungen. Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen gilt im November von 20 bis 6 Uhr eine Ausgangssperre. Im neuen Lockdown gibt es aber auch zahlreiche Ausnahmen.
Vorerst gelten die Regeln bis Ende November. Ausnahme ist die Ausgangssperre. Diese gilt zunächst nur zehn Tage. Was wir dürfen und was wir nicht dürfen, ist deshalb für viele noch nicht ganz klar. Hier die wichtigsten Infos:
Veranstaltungen
Veranstaltungen sind verboten. Das bedeutet, dass wir im November auf Kultur- und Sportevents, Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern und Weihnachtsmärkte verzichten müssen. 80 Prozent der Umsatzeinbußen der Veranstalter im Vergleich zu November 2019 werden allerdings staatlich abgedeckt.
Gastronomie
Die Gastronomie, als Restaurants, Bars etc., muss schließen. Weiterhin darf aber Essen geliefert werden. Auch Take-Away ist erlaubt. Hotels dürfen keine Übernachtungen für Touristen anbieten.
Sport
Yoga-Studios, Fitnessstudios und weitere Indoor-Sportstätten müssen geschlossen bleiben. Mannschaftssport ist ebenso verboten. Auch die Schwimmbäder werden geschlossen. Generell gilt: Amateursport mit Körperkontakt ist untersagt. Sportstätten im Freien für den Einzelsport bleiben weiterhin geöffnet. Auch Laufen und Radfahren, Wandern sowie Skitouren sind erlaubt. Wer lieber auf der Piste den Schnee hinunterrast, muss hingegen auf Dezember hoffen. Denn Seilbahnen und andere Lifte dürfen nur von Spitzensportlern verwendet werden.
Besuche
Outdoor darf man sich vor 20 Uhr mit seinen Freunden treffen, sofern man die nötigen Hygiene- und Abstandsregeln einhält. In den Wohnungen dürfen sich künftig nur noch maximal zwei Haushalte treffen. Nach 20 Uhr herrscht eigentlich ein „Besuchsverbot“. Dieses hat aber zahlreiche Ausnahmen. Denn Paare, die nicht an der gleichen Adresse gemeldet sind, dürfen sich auch abends gegenseitig besuchen. Außerdem darf man seine Wohnung auch dann verlassen, wenn man seinem Beruf nachgehen, Einkäufe erledigen, Hilfsbedürftige pflegen oder familiäre Pflichten erfüllen muss und zur psychischen Erholung, wenn einem also die Decke auf den Kopf fällt. So seien laut Regierung etwa Spaziergänge, Joggen oder Gassi gehen mit dem Hund weiterhin auch zwischen 20 und 6 Uhr erlaubt.
Öffis
Die öffentlichen Verkehrsmittel fahren weiterhin. Es gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Home Office und Kurzarbeit
Wer von zu Hause aus arbeiten kann, soll dies auch tun. Hier handelt es sich aber um eine Empfehlung und keine Regelung. Die Arbeitnehmer in Kurzarbeit zu schicken ist auch weiterhin möglich. Eigentlich müssen Arbeitnehmer nach derzeitigem Kurzarbeitsmodell mindestens 30 Prozent arbeiten. Weil aber etwa Hotellerie und Gastro ganz zusperren, ist es für Arbeiter in Lockdown-Branchen möglich, ganz zu Hause zu bleiben und dennoch 90 Prozent ihres Entgelts zu bekommen. Der Durchrechnungszeitraum für die Kurzarbeit wurde im Zuge der Adaption auf 31. März 2021 verlängert.
Maskenpflicht und Abstandsregeln in der Öffentlichkeit
In öffentlich zugänglichen Räumen sowie in allen Kundenbereichen und Öffis gilt die Maskenpflicht. Die gleiche Regel herrscht auch bei Märkten und Demos.
Handel und Dienstleistungssektor
Wer zum Friseur, Tätowierer oder ins Kosmetikstudio gehen möchte, kann dies auch im November tun. Dienstleister dürfen weiterhin geöffnet bleiben. Natürlich müssen die Hygienevorgaben eingehalten werden. Auch der Handel bleibt offen, und zwar anders als beim ersten Lockdown nicht nur die Supermärkte, sondern alle Geschäfte.
Schulen und Kindergärten
Die Pflichtschulen und Kindergarten bleiben geöffnet. Oberstufe und Unis müssen auf Distance Learning umstellen. Das gilt auch für andere höhere Institutionen ab der Oberstufe. Der Präsenzunterricht in den unteren Stufen muss unter erhöhten Schutzmaßnahmen stattfinden. So könne die Schulleitung in unsicheren Situationen das Tragen von Masken im Unterricht veranlassen. Schulveranstaltungen wird es keine mehr geben. Unterricht draußen sowie Ausflüge sollen jedoch weiterhin möglich sein. Lehrerkonferenzen müssen online stattfinden.