Oberösterreich führt allgemeine Maskenpflicht wieder ein
Ab 9. Juli gilt in Oberösterreich erneut die allgemeine Maskenpflicht. In dem Bundesland muss man ab dann wieder in Geschäften, Einkaufszentren und Dienstleistungsbetrieben einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Grund für diesen Schritt ist der Anstieg der Coronavirus-Fälle in dem Bundesland.
In Oberösterreich gilt wieder die Maskenpflicht
Der oberösterreichische Landeshauptmann Thomas Stelzer und die Gesundheitsreferentin Christine Haberlander gaben am 7. Juli bekannt, die allgemeine Maskenpflicht in öffentlichen Räumen in ihrem Bundesland wieder einzuführen. Eigentlich war die allgemeine Maskenpflicht in Österreich bereits am 15. Juni aufgehoben worden. Lediglich in den öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich und bei Dienstleistungen, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, müssen die Österreicher seither eine MNS-Maske tragen. Für die Oberösterreicher heißt es aber ab 9. Juli auch in der Gastronomie und im Handel wieder „Mask on“. In Geschäften, Einkaufszentren und Dienstleistungsbetrieben ist von Kunden und Beschäftigten eine Maske zu tragen und der Sicherheitsabstand zu wahren. In der Gastronomie müssen Gäste wieder auf dem Weg vom und zum Tisch eine Maske tragen.
Draußen soll man den Sicherheitsabstand einhalten. Wo das nicht möglich ist, muss man ebenfalls eine Maske aufsetzen. „Wir glauben, dass wir das Anwachsen der Krankheit wieder eindämmen können“, so Stelzer. Die Maskenverordnung trete ohne zeitliche Begrenzung in Kraft. Bei sehr vielen habe sich ein Gefühl der Normalität eingeschlichen. „Wir sind aber noch immer mitten in Corona“, mahnt Stelzer. Mit der Maskenpflicht wolle man schärfere Maßnahmen wie etwa einen zweiten Lockdown verhindern. Grundsätzlich könne man aber Ausgangsbeschränkungen in Oberösterreich aber nicht komplett ausschließen.
Masken in Schulen und Kindergärten
In Schulen und Kindergärten sowie in Betreuungseinrichtungen muss man ab Donnerstag auch wieder eine MNS-Maske tragen. Der Schutz darf erst am Sitzplatz abgenommen werden. In Kindergärten gelte, dass beim Bringen und Holen des Kindes die jeweilige Person einen Schutz aufhaben muss. Vorerst gibt es für die Maßnahmen übrigens keine zeitliche Begrenzung. Man müsse abwarten und die Zuwachsraten nach unten bringen.
Am 6. Juli sind in Österreich zwei Schulen behördlich geschlossen worden: Betroffen sind die Volksschule Mehrnbach (Bezirk Ried) und die Neue Mittelschule Hofkirchen an der Trattnach (Bezirk Grieskirchen). In den fünf Bezirken Linz-Stadt, Linz-Land, Wels-Stadt, Wels-Land und Urfahr-Umgebung haben bereits seit 3. Juli Corona-bedingt alle Schulen zu.