Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen: Was ist ab Mai wieder möglich?
Mit 1. Mai werden die Ausgangsbeschränkungen in Österreich wieder aufgehoben. Auch Versammlungen von bis zu zehn Personen sind wieder erlaubt. Zudem kommen noch weitere Öffnungen im Mai.
Hier eine Timeline, was im Mai endlich wieder möglich sein wird:
1. Mai: Wir brauchen keinen Grund mehr, um rauszugehen
Seit Mitte März durften wir unsere Wohnungen nur dann verlassen, um zur Arbeit zu fahren – sofern man nicht im Homeoffice arbeiten konnte – um dringende Besorgungen zu erledigen, um Hilfeleistungen zu tätigen und um spazieren zu gehen. Mit 1. Mai braucht man aber einen solchen triftigen Grund nicht mehr, um das Haus zu verlassen.
Auch Freunde und Familie können wir wieder treffen. Das Versammlungsverbot gilt ab Mai nur noch ab zehn Personen. Allerdings müssen wir im Freien weiterhin den Ein-Meter-Sicherheitsabstand einhalten. In den Supermärkten sowie in den Öffis gilt weiterhin die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
4. Mai: Besuche im Seniorenheim wieder möglich
Das Gesundheitsministerium hat angekündigt, Besuche in Seniorenheimen ab 4. Mai wieder zu erlauben. Zuvor müssten aber Gesundheitschecks in speziellen Bereichen stattfinden. Bewohner und Mitarbeiter sollen systematisch auf das Coronavirus getestet werden. Es wird den einzelnen Heimen empfohlen, Besuche nur nach Terminvereinbarungen zu ermöglichen und Besuchszeiten festzulegen. Bei Besuchen gilt zudem ein Sicherheitsabstand. Die Treffen sollen in eingerichteten Begegnungszonen stattfinden.
Vorerst darf nur ein Besucher pro Bewohner in Empfang genommen werden. Ausnahmen gelten für Menschen, denen Besuche ohne Hilfe nicht möglich sind. Kinder unter sechs Jahren müssen zu Hause bleiben, weil sie vom verpflichtenden Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausgenommen sind.
15. Mai: Gastro und Tierparks wieder geöffnet
Gastronomische Betriebe dürfen ab 15. Mai wieder öffnen. In den Lokalen gelten aber neue Regeln, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. So sind etwa nur Öffnungszeiten von 6 bis 23 Uhr erlaubt. Mitarbeiter müssen bei Kontakt mit Gästen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Gäste müssen am Tisch allerdings keine Maske tragen. Es gibt keine freie Tischwahl, eine Reservierung ist also empfohlen. Außerdem dürfen auf einem Tisch maximal vier Erwachsene plus Kinder sitzen. Die Gäste müssen aber sitzen, Stehen darf man nicht. Der Schankbetrieb an der Theke ist nicht erlaubt.
Auch die Outdooor-Tierparks in Österreich dürfen wieder für Gäste öffnen. Auch hier ist der Sicherheitsabstand einzuhalten.
29. Mai: Beherbergungsbetriebe dürfen wieder öffnen
Wie Tourismusministerin Elisabeth Köstinger am 27. April mitteilte, dürfen auch Hotels und andere Beherbergungsbetriebe am 29. Mai wieder öffnen.„Die gesamte Branche hat eine Vollbremsung hingelegt. Für Betriebe waren die letzten Wochen extrem schwierig, in vielen Fällen natürlich existenzbedrohend“, sagte Köstinger. Die aktuelle Entwicklung gebe aber die Möglichkeit zum Neustart. Dabei habe die Alpenrepublik stets den Anspruch, die Gastfreundschaft Österreichs mit größtmöglichem Schutz für Gäste und Mitarbeiter zu gewährleisten.
Auch für Bäder gilt das Ziel, ab 29. Mai wieder aufmachen zu können. An Regeln für Einlass, Liegebereich etc. wird gearbeitet, vor allem aber will die Regierung zuvor noch verlässlich ausschließen können, dass eine Infektion durch das Wasser erfolgen kann.