Seezugänge sollen im Sommer geöffnet sein
Während der Sommerurlaub im Ausland in diesem Jahr vermutlich ausfällt, sollte nichts gegen einen Badeurlaub in Österreichs See-Gebieten sprechen. Denn sämtliche freie See- und Flusszugänge sollen aus jetziger Sicht geöffnet sein.
Dafür müssten die geltenden Abstandsregeln jedoch eingehalten werden, heißt es aus dem Sportministerium.
Freie Seezugänge sollen Schwimmen ermöglichen
Seen und Flüsse, die ohnehin über einen freien Zugang verfügen, sollen dies auch weiterhin tun. Aus dem Sportministerium heißt es: „Wenn die Abstandsregeln eingehalten werden können, spricht aus heutiger Sicht nichts dagegen, sofern kein Betretungsverbot etwa für Seezugänge besteht.“
In Wien sollen die Uferflächen an der Donau also weiterhin frei zugänglich bleiben. Die Stadt bereite sich demnach auch schon auf die Badesaison vor. Sogenannte Mähboote sind derzeit im Einsatz und stutzen die Unterwasserpflanzen. Und auch in Oberösterreich sollen die Menschen im Sommer schwimmen können, allerdings nur unter der Bedingung, dass es zu keiner Zeit zu einer gesundheitlichen Gefährdung durch den Covid-19-Virus kommt. Ähnlich ist die Lage in Niederösterreich, Salzburg und Vorarlberg.
Die Lage in den anderen Bundesländern
Gerade für Kärnten ist die Badesaison ein wichtiger Part des Sommertourismus. Laut dem Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig ist das Baden in den Seen grundsätzlich nicht verboten. Das Land warte jedoch auf Klarheit. Derzeit arbeite man an bestimmten Guidelines, um das Baden möglich zu machen.
In der Steiermark gelten momentan keine eigenen Beschränkungen seitens des Landes. Jedoch können Gemeinden, in denen sich ein See befindet, selbstständig Maßnahmen setzen. Das Land betont allerdings, dass Badeseen, Schwimmbäder oder Freibäder zum jetzigen Zeitpunkt ohnehin geschlossen bleiben müssen.
Strenger sind die Maßnahmen im Burgenland. Dort ist das Betreten von Seebädern, Stegen, Seehütten und Hafenanlagen bis zum 30. April verboten. Und in Tirol ist die Lage etwas komplizierter: Das Land verweist auf die jeweils geltenden Bundesverordnungen in den Gebieten, wo die Seen liegen.
Eine Regel gilt jedoch für alle See- und Flusszugänge: Das Einhalten des Sicherheitsabstandes gilt auch im Wasser.