Grindr: Eigentümer verkauft Dating-App für mehr als 600 Millionen Euro
Der chinesische Spielekonzern Kunlun hat die Dating-App Grindr verkauft. Das Unternehmen hatte die amerikanische App 2018 übernommen. Eine US-Behörde erhob jedoch Einspruch.
Scheinbar fürchtete die Behörde, dass die über die App gesammelten persönlichen Daten in die falschen Hände geraten könnten.
Wegen Druck von US-Ausschuss: Chinesisches Unternehmen verkauft Grindr
2018 hatte Kunlun die Dating-App, die vor allem in der LGBTQ-Community sehr beliebt ist, vollständig übernommen. Im Mai 2019 mischte sich jedoch überraschend der US-Ausschuss Committee on Foreign Investment in the United States (CFIUS) ein, der ausländische Investitionen in US-Unternehmen überprüft. Der Ausschuss legte nachträglich Einspruch gegen die Übernahme ein und verfügte, dass Kunlun Grindr bis Juni 2020 wieder verkaufen müsse. Dem ist das Unternehmen nun nachgekommen.
Für 608,5 Millionen Dollar hat das Unternehmen Grindr nun an die Investorengruppe San Vicente Acquisition LLC bekannt gegeben. Bei den neuen Grindr-Besitzern handelt es sich um eine Gruppe von Unternehmern und Investoren aus dem Technologie- und Telekommunikationsbereich.
Nachträgliche Einsprüche sind selten
Dass man gegen eine ausländische Übernahme eines US-Unternehmens nachträglich Einspruch erhebt, ist sehr selten. Kunlun hatte sich zuvor bereits verpflichtet, die Firmenzentrale von Grindr in den USA zu belassen, das Aufsichtsgremium des Unternehmens mehrheitlich mit US-Bürgern zu besetzen und auch keine Einsicht in vertrauliche personenbezogene Daten zu nehmen oder diese nach China zu übermitteln.
Warum die Behörde dennoch einen Verkauf der App verlangte, ist unklar. Vermutet wird jedoch, dass Bedenken von Datenschützern und US-Politikern wegen des Schutzes von Personendaten Einfluss gehabt haben könnten. Grindr war wegen seines Umgangs mit Daten in der Vergangenheit immer wieder ins Gerede gekommen. Vor Kurzem kündigten beispielsweise europäische Konsumentenschützer Klage wegen Verstößen gegen Datenschutzgesetze an.