500 Euro Strafe für U-Bahn-Fahrt auf die Donauinsel: Die rechtliche Grauzone während Corona
Aufgrund der Corona-Pandemie befindet sich Österreich momentan im Ausnahmezustand. Grundrechte wurden ausgesetzt, Gesetze und Erlasse zur Eindämmung der Virus-Ausbreitung werden hastig durchgebracht.
Bei diversen Coronavirus-Maßnahmen ist die rechtliche Grundlage aber nicht eindeutig geklärt.
500 Euro Strafe für U-Bahn-Fahrt auf die Donauinsel
Aufgrund der Pandemie gelten in Österreich derzeit Ausgangsbeschränkungen, Betretungsverbote und andere Regelungen, die unser Alltagsleben komplett verändert haben. Die rechtliche Grundlage ist nur selten geklärt. Hinzu kommt, dass viele Maßnahmen wieder geändert werden, neue hinzukommen oder alte wegfallen.
Mittlerweile ist es beispielsweise wieder erlaubt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ins Freie zu fahren. Noch vor Ostern durfte man dies nicht. Zwei Wiener wollten trotzdem mit der U-Bahn auf die Donauinsel fahren, um sich die Füße zu vertreten. Sie bekamen eine Strafe in der Höhe von 500 Euro, denn zu diesem Zeitpunkt galt noch die Verordnung, dass öffentliche Verkehrsmittel nur für berufliche Zwecke, für Besorgungen und um einen Angehörigen zu pflegen, verwendet werden dürfen. Wie die Kleine Zeitung berichtet, teilten sich die beiden zudem erst seit kurzem eine WG. Weil sich einer der beiden noch nicht umgemeldet hatte, fiel die Strafe noch höher aus. „Sie haben die U-Bahn benutzt, um mit einer anderen, nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Person spazieren zu gehen“, steht in dem Bescheid der Behörde. Auch das ist momentan verboten. Denn man soll nur mit Personen in Kontakt treten, die im gleichen Haushalt leben.
Grauzone der Corona-Maßnahmen
Die Studierenden hatten Pech, denn nur wenige Tage später durfte man wieder mit den Öffis Richtung Grün fahren. Was momentan erlaubt ist und was nicht, kann während der Corona-Krise schon mal verwirrend sein. So sorgte die Regierung kurz vor Ostern für Kopfkratzen. Sie kündigte an, dass Treffen in einem geschlossenen Raum, wenn mehr als fünf Personen daran teilnehmen, die nicht im gleichen Haushalt leben, über die Osterfeiertage verboten seien. Doch bis dahin war die Mehrheit der Bevölkerung davon überzeugt, dass man ohnehin niemanden treffen könnte, mit dem man nicht im gleichen Haushalt lebt. Zudem sorgte die konfuse Formulierung des Erlasses für Spott im Netz.
Corona-Maßnahmen: Auf den Hausverstand verlassen
Um in dieser verwirrenden Zeit nicht mit der Polizei in Konflikt zu geraten, empfiehlt es sich, vor allem auf den eigenen Hausverstand zu hören und nicht die neuen Erlasse und Gesetze ins kleinste Detail zu analysieren versuchen.
So darf man momentan das Haus verlassen, um sich sportlich zu betätigen, Spazieren zu gehen, Besorgungen zu erledigen und Angehörige zu pflegen. Auch wer nicht im Homeoffice arbeiten kann und weiterhin in die Arbeit fahren muss, darf dies tun. Mittlerweile ist es zudem auch erlaubt, die Öffis zu verwenden, um sich im Freien etwas die Füße zu vertreten. Außerdem sind seit 14. April kleinere Geschäfte sowie Baumärkte wieder geöffnet. Es ist auch erlaubt das Haus zu verlassen, um in diesen Läden einkaufen zu gehen. Allerdings muss man immer auf genügend Sicherheitsabstand zu anderen Personen achten. In den Geschäften und in den Öffis gilt zudem die Schutzmaskenpflicht.