3-G-Regel am Arbeitsplatz verzögert sich: Gesetz fehlt
Bereits vor einigen Wochen kündigte die Regierung die 3-G-Regel für den Arbeitsplatz an. Doch diese verzögert sich nun erneut. Denn anders als bislang vom Gesundheitsministerium kommuniziert, gebe es noch keine gesetzliche Grundlage dafür.
Ein entsprechendes Gesetz wurde deshalb erst vergangenen Mittwoch beschlossen. Es fehlt allerdings noch die Zustimmung des Bundesrats.
3-G-Regel am Arbeitsplatz wegen fehlendem Gesetz verzögert
Wie die ZIB2 berichtet, wird die Einführung der 3-G-Regel am Arbeitsplatz doch noch etwas dauern. Denn aktuell gibt es noch keine ordentliche Gesetzesgrundlage dafür. Das Gesundheitsministerium habe das angeblich zu spät bemerkt, dass das aktuelle Gesetz keine flächendeckende Regel erlaubt, sondern die Einführung nur dann möglich ist, wenn ein „erhebliches Infektionsrisiko“ droht.
Mittlerweile habe man vergangenen Mittwoch eine entsprechende Gesetzesänderung im Nationalrat beschlossen. Diese muss nun noch vom Bundesrat bestätigt werden. Das soll frühestens am Donnerstag passieren, allerdings könnte es auch sein, dass dieser das Corona-Maßnahmengesetz verhindert. Dann könnte die 3-G-Regel am Arbeitsplatz vermutlich erst Mitte Dezember eingeführt werden.
Arbeitnehmer müssen Nachweis immer dabei haben
Erst Anfang Oktober wurde ein Verordnungsentwurf bekannt, der die 3-G-Regel für Arbeitsplätze vorsieht, an denen Kontakt mit Kunden oder Kollegen besteht. Demnach müssten alle Arbeitnehmer getestet, geimpft oder genesen sein und einen entsprechenden Nachweis immer dabei haben.
Gegenüber dem ORF dementierte das Gesundheitsministerium zwar, das fehlende Gesetz übersehen zu haben, jedoch bestätigte man gleichzeitig, dass eine 3-G-Regel am Arbeitsplatz erst durch das neue Covid19-Maßnahmengesetz möglich sei. Das Ministerium gehe davon aus, dass der Bundesrat dem neuen Gesetz zustimmen werde.