3-G-Regel am Arbeitsplatz in Österreich ab 1. November
Jetzt ist es fix. Ab 1. November gilt in Österreich am Arbeitsplatz die 3-G-Regel. Ab dann müssen Arbeitnehmer nachweisen, ob sie geimpft, getestet oder genesen sind.
Ausnahmen gibt es für Jobs mit sehr kurzen Kontakten, wie etwa Nachtwächter oder LKW-Fahrer. Mit der Einführung der neuen Regelung will man einerseits die steigenden Infektionszahlen eindämmen und andererseits zur Erhöhung der Impfquote beitragen.
3-G-Regel am Arbeitsplatz kommt ab November
Nach Italien führt nun auch Österreich die 3-G-Regel am Arbeitsplatz ein. Ab 1. November tritt die Nachweispflicht in Kraft. Das teilte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Mittwoch nach dem Ministerrat mit. Den Nachweis brauche es überall dort, wo physischer Kontakt mit anderen nicht ausgeschlossen werden kann, wie etwa im Büro. „Wir reden hier nicht vom Homeoffice, vom Nachtwächter oder vom Lkw-Fahrer“, so der Minister. Für die Einhaltung der Maßnahme seien sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer verantwortlich.
Mit der Einführung des 3-G-Nachweises am Arbeitsplatz fällt gleichzeitig die allgemeine Maskenpflicht für Beschäftigte. Für Kunden bleibe das Tragen einer Maske an Orten zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse, wie etwa Supermärkten, Apotheken und Post, hingegen weiterhin verpflichtend.
Unterschiede in den Bundesländern
Die Bundesländer selbst können übrigens strengere Regeln vorschreiben. Wie in Wien etwa, wo bereits seit 1. Oktober keine Antigen-Tests mehr für einen Nachweis zulässig sind. Dort gilt dann also auch für den Nachweis am Arbeitsplatz die 2,5-G-Regel: Also geimpft, genesen oder PCR-getestet. Für die Kontrolle des Nachweises sind die Gesundheitsbehörden zuständig. Arbeitnehmer müssen ihren Nachweis jederzeit vorzeigen können. Der Arbeitgeber hat eine sogenannte „Sorgetragungspflicht“ und muss über die Regel informieren, sowie die Einhaltung dieser „stichprobenartig“ überprüfen.
Mögliche Strafen
Bei Verstößen drohen Strafen laut dem Corona-Maßnahmengesetz. Für Arbeitnehmer etwa eine Verwaltungsstrafe bis zu 500 Euro, für Arbeitgeber sogar bis zu 3.600 Euro. Arbeitgeber haben im Zuge der neuen Regelung außerdem das Recht, nicht geimpfte Angestellte ohne Nachweis ins Homeoffice zu schicken. Sollte das nicht möglich sein, kann der Arbeitgeber die Beschäftigen verpflichtend zum Testen schicken. Sollte sich ein Arbeitnehmer dennoch weigern, ist zudem eine Kündigung oder gar fristlose Entlassung möglich.
Bis einschließlich 14. November gibt es allerdings eine Übergangsfrist. Arbeitnehmer ohne 3-G-Nachweis müssen bis dahin durchgehend eine FFP2-Maske tragen.
(Quelle: Reuters / red)